Fahrrad Zubehör

Fahrrad Zubehör – Mit finde-mein-fahrrad.de findet du ruckzuck das passende Fahrrad Zubehör für dein Traumfahrrad.  Vergiss bitte nicht: Du darfst mit deinem Fahrrad nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, falls dein Fahrrad mit vorschriftsgemäßem Fahrrad Zubehör ausgestattet ist. Wir geben dir hier einen kleinen Überblick darüber, wie du dein Traumfahrrad mit ordnungsgemäßer Fahrradausstattung straßentauglich machen kannst. Auch verhinderst du hohe Strafen damit. Den Erlebnissen mit deinem Traumfahrrad steht daher nichts mehr im Wege – auch dank der tollen Wahl deiner Fahrradausrüstung.

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Hier ist eine kleine Checkliste für dich, damit du dir auch sicher sein kannst, dass du mit deinem Fahrrad auch wirklich sicher unterwegs bist.

Unterhalb einer jeden Kategorie (Helm, Licht und Rückstrahler, Pedale, usw.) findest du den entsprechend Link zum jeweiligen Beitrag und kannst deine Einkäufe rasch und unkompliziert erledigen. 

In Deutschland besteht laut der StVZO keine Helmpflicht – auch nicht für Erwachsene. Im Gegensatz dazu, müssen in Österreich laut der Fahrradverordnung bis zum 12. Lebensjahr beim Radfahren einen Helm tragen. In Österreich muss das Kind daher mit einem Helm ausgerüstet sein: “… wenn es Rad fährt, in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird.” Der Erziehungsberechtigte ist allerdings dafür zuständig, dass das Kind den Helm auch wirklich trägt.

Bitte bedenke trotzdem, dass die Sicherheit beim Radfahren immer vorgeht. Insbesondere auf Straßen, wo immer dichter Verkehr herrscht aber auch im Wald, wo die Wege meistens uneben sind, ist die Sturzgefahr sehr groß. Uns sind deine Gesundheit und dein Wohlbefinden primär. Bitte vergiss nicht deinen Helm aufzusetzen!

Hier ist eine kleine Zusammenfassung für dich, damit du auch in der Dämmerung und bei Nacht mit deinem Fahrrad sicher unterwegs bist.

In Deutschland gelten folgende Bestimmungen laut StVZO:
  • „Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.“ – StVZO § 67 (1) Satz 1
  • „Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.“ – StVZO § 67 (2) Satz 4
  • „In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Leuchtmittel verwendet werden.“ – StVZO § 67 (6) Satz 3
  • „Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig.“ – StVZO § 67 (3) Satz 3
  • „Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein.“ – StVZO § 67 (3) Satz 1. Bitte beachte hier, dass zusätzlich zum Licht vorne, noch ein weißer Rückstrahler vorhanden sein muss.
  • „Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“ – StVZO § 67 (3) Satz 2
In Österreich gelten folgende Bestimmungen laut Fahrradverordnung:
  • Keine offizielle Beschränkung, wieviel Licht am Fahrrad leuchten darf und durch welche Stromquelle dieses betrieben wird.
  • Das vordere Licht muss mindestens 100 Candela abstrahlen. Das Rücklicht muss mit mindestens 1 Candela strahlen.
  • Das Rücklicht darf blinken, das vordere nicht.
Welche Pedalarten gibt es?
  • Blockpedale: auch bekannt als die Touringpedale. Sie haben optisch Blockform und keine Wölbung. Dafür haben sie rutschfeste Gummieinlagen. Kunststoff ist das Material aus dem sie meistens gefertigt werden.
  • Bärentatzen: sehen ähnlich aus wie die Tatze eines Bären. Das Pedal ist in der Regel recht breit. Es besteht aus einem Metallkäfig mit Zacken und Wölbungen. Sie sind sehr rutschfest – damitwesentlich besser als Blockpedale.
  • Bärentatzen mit Metallpins: Sehr gut geeignet für unebenen Untergrund und steile Abgänge – insbesondere für Fahrten mit Mountainbikes. Sie sind sehr stabil. Die angebrachten Metallpins graben sich quasi in die Schuhsohle.
  • Klickpedale für Mountainbikes und Rennräder: Die Klickpedale besitzen einen Mechanismus, in welchen man die Fahrradschuhe einklicken kann – dafür reicht in der Regel etwas Druck auf das Pedal und schon macht es Klick!. Um die Verbindung wieder zu lösen, reicht es wenn die Fahrerin/der Fahrer den Fuß etwas seitlich dreht./li>
  • Kombi-Pedale: Dieses Pedal hat auf einer Seite Bärentatz-Aussehen, auf der anderen Klickpedal-Aussehen. Damit lässt sich das Pedal je nach Zweck entsprechend wenden und nutzen.